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§ 7 SächsAbgG - Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
SächsAbgG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-3

Ein Mitglied des Landtages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Landtag eintritt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach § 6 Abs. 2 und 7, wenn der Landtag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.