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§ 43 SächsAbgG - Anwendung der Beihilfevorschriften des Bundes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
SächsAbgG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-3

Bis zum In-Kraft-Treten von Beihilfevorschriften für Landesbeamte werden die Beihilfevorschriften für Bundesbeamte sinngemäß angewendet.