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§ 24 SaarlGebG - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten früheren Rechtes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Amtliche Abkürzung
SaarlGebG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2013-1

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1964 in Kraft.