Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 24 SaarlGebG
Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SaarlGebG
Gliederungs-Nr.: 2013-1
Normtyp: Gesetz

§ 24 SaarlGebG – In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten früheren Rechtes

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1964 in Kraft.