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Anlage 1.6.2.3 RVG
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RVG
Gliederungs-Nr.: 368-3
Normtyp: Gesetz

Anlage 1.6.2.3 RVG – Unterabschnitt 3
Gerichtliches Verfahren

Nr.GebührentatbestandGebühr
Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigtergerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
Erster Rechtszug
Vorbemerkung 6.2.3:
(1) Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert.
(2) Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Wartezeiten und Unterbrechungen, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat, sowie für Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde, soweit diese unter Angabe einer konkreten Dauer der Unterbrechung oder eines Zeitpunkts der Fortsetzung der Hauptverhandlung angeordnet wurden.
6203Verfahrensgebühr55,00 bis 352,00 €163,00 €
6204Terminsgebühr je Verhandlungstag88,00 bis 616,00 €282,00 €
6205Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204 141,00 €
6206Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: 282,00 €
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204
Zweiter Rechtszug
6207Verfahrensgebühr88,00 bis 616,00 €282,00 €
6208Terminsgebühr je Verhandlungstag88,00 bis 616,00 €282,00 €
6209Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: 141,00 €
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208
6210Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: 282,00 €
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208
Dritter Rechtszug
6211Verfahrensgebühr132,00 bis 1.221,00 €541,00 €
6212Terminsgebühr je Verhandlungstag132,00 bis 605,00 €294,00 €
6213Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: 147,00 €
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212
6214Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: 294,00 €
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212
6215Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision77,00 bis 1.221,00 €519,00 €
Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet.