Anlage 1.6.1.1 RVG - Unterabschnitt 1
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Amtliche Abkürzung
- RVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 368-3
Vorbemerkung 6.1.1:
Die Gebühr nach diesem Unterabschnitt entsteht für die Tätigkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde in Verfahren nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Neunten Teils des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder dem Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz.
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr | |
|---|---|---|---|
| Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigter | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
| 6100 | Verfahrensgebühr | 60,00 bis 408,00 € | 187,00 € |