Abschnitt 59 RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Bundesrecht
1. Abschnitt – Vorverfahren → 7. – Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung und sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
Abschnitt 59 RiStBV – Einstweilige Unterbringung
Auf die einstweilige Unterbringung sind die Nummern 46 bis 55 sinngemäß anzuwenden.