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§ 64 RennwLottG - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Amtliche Abkürzung
RennwLottG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-20

Für die Abrechnung und den Vollzug der Zerlegung des Aufkommens der Steuern nach § 16, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, §§ 36 und 46 vor dem 1. Januar 2022 und die vorläufigen Abschlagszahlungen am 15. März 2022 finden die §§ 24, 34, 44 und 54 in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.