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Anlage 6 RegG
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RegG
Gliederungs-Nr.: 9240-3
Normtyp: Gesetz

Anlage 6 RegG – Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1, 4 und 6

(zu § 7 Absatz 12)

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundeslandzum Stichtag
 BereichLandeshaushalt (Kapitel/Titel)VerwendungszweckSumme (in EUR)2022 (in EUR)2021 (in EUR)2020 (in EUR)
11.1Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 7 RegG    
1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs    
1.3 Zwischensumme (Summe 1.1 bis 1.2)    
1.4 Landesmittel    
1.5 weitere Mittel    
1.6 verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.3, 1.4 und 1.5)    
22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr aufgrund geringerer Ausgleichsleistungen    
2.2 aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen    
2.3 aufgrund des Rückgangs von Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften    
2.4 abzgl. ersparter Aufwendungen    
2.5 Summe (2.1 bis 2.3, abzgl. 2.4)    
3 Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben (Differenz aus 1.6 und 2.5)    
4 Nachrichtlich Ausgleich aufgrund erhöhter Aufwendungen für Infektionsschutz (vollständig aus Landesmitteln)