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§ 23a RDG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG)
Amtliche Abkürzung
RDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2127-5

Die für den Rettungsdienst zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes zu erlassen.