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§ 19 RDG - Rettungsdienst mit Wasserfahrzeugen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG)
Amtliche Abkürzung
RDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2127-5

Die Aufsicht über den Rettungsdienst mit Wasserfahrzeugen führt die für den Rettungsdienst zuständige Senatsverwaltung.