Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 2 ProdHaftG
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ProdHaftG
Gliederungs-Nr.: 400-8
Normtyp: Gesetz

§ 2 ProdHaftG – Produkt

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

Zu § 2: Geändert durch G vom 2. 11. 2000 (BGBl I S. 1478).