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§ 49 PflBG - Zuständige Behörden

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) 
Amtliche Abkürzung
PflBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2124-25

Die Länder bestimmen die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.