Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 PBefG
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Bundesrecht

I. – Allgemeine Vorschriften

Titel: Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PBefG
Gliederungs-Nr.: 9240-1
Normtyp: Gesetz

§ 6 PBefG – Umgehungsverbot

Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.