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Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PAuswG
Gliederungs-Nr.: 210-6
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
(Personalausweisgesetz - PAuswG)

Vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ausweispflicht; Ausweisrecht1
Begriffsbestimmungen2
Vorläufiger Personalausweis3
Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate4
Ausweismuster; gespeicherte Daten5
Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen6
Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis6a
Sachliche Zuständigkeit7
Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit8
  
Abschnitt 2 
Ausstellung und Sperrung des Ausweises; elektronischer Identitätsnachweis 
  
Ausstellung des Ausweises9
Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis10
Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät10a
Informationspflichten11
Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung12
(weggefallen)13
  
Abschnitt 3 
Umgang mit personenbezogenen Daten 
  
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten14
Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden15
Echtheitsprüfung und Identitätsprüfung; Verarbeitung von Personalausweisdaten16
Verarbeitung der sichtbaren Daten des Personalausweises17
Elektronischer Identitätsnachweis18
Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden18a
Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises19
Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter19a
Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen20
  
Abschnitt 4 
Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen 
  
Hoheitliche Berechtigungszertifikate20a
Berechtigungen für Diensteanbieter21
Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter21a
Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter21b
Elektronische Signatur22
  
Abschnitt 5 
Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften 
  
Personalausweisregister23
Verwendung im Personalausweisregister gespeicherter Daten24
Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern25
Sonstige Speicherung personenbezogener Daten26
  
Abschnitt 6 
Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises 
  
Pflichten des Ausweisinhabers27
Ungültigkeit28
Sicherstellung und Einziehung29
Sofortige Vollziehung30
  
Abschnitt 7 
Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften 
  
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung31
Bußgeldvorschriften32
Bußgeldbehörden33
  
Abschnitt 8 
Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift 
  
Verordnungsermächtigung34
Regelungsbefugnisse der Länder34a
Übergangsvorschrift35
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.