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§ 27 PassG - Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Passgesetz (PassG)
Amtliche Abkürzung
PassG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
210-5

Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.