Gesetze

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§ 48 OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Bundesrecht

Zweiter Teil – Bußgeldverfahren → Zweiter Abschnitt – Allgemeine Verfahrensvorschriften

Titel: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: OWiG
Gliederungs-Nr.: 454-1
Normtyp: Gesetz

§ 48 OWiG

(weggefallen)