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Gesetz Nr. 1908 über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 1908 über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: ÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 922-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz Nr. 1908 über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG)

Vom 30. November 2016 (Amtsbl. I S. 1143)

Geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Regelungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ziele3
Allgemeine Anforderungen4
  
Zweiter Teil 
Zuständigkeiten und Aufgabenwahrnehmung 
  
Aufgabenträger5
Verbund der Aufgabenträger6
Verbund der Verkehrsunternehmen7
Zusammenarbeit8
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge9
  
Dritter Teil 
Verkehrsplanung 
  
Verkehrsentwicklungsplan Saarland10
Nahverkehrsplan11
  
Vierter Teil 
Finanzierung 
  
Finanzierungsgrundsätze12
Finanzhilfen13
Ausbildungsverkehr14
ÖPNV-Pauschale15
  
Fünfter Teil 
Schlussbestimmungen 
  
Ersetzung von Bundesrecht16
Ermächtigungen17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten18