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Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: ÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 9240
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG)

Vom 8. Juni 1995 (GBl. S. 417) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zielsetzung1
Begriffsbestimmungen2
Grundsätze der Planung3
Leitlinien für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs4
Aufgabe5
Aufgabenträger6
Regelungen zur Trägerschaft für den Schienenpersonennahverkehr7
Zusammenarbeit von Aufgabenträgern8
Verkehrsverbünde9
Programm zur Investitionsplanung im öffentlichen Personennahverkehr10
Nahverkehrsplan11
Aufstellung des Nahverkehrsplans12
Finanzierung13
Ersetzung von Bundesrecht14
Finanzierung der kommunalen Aufgabenträger15
Rabattierung des Ausbildungsverkehrs und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen16
Beteiligung, Zusammenarbeit17
Verwaltungskosten, Verwaltungsvorschrift18
(1) Red. Anm.:
Das vorliegende Gesetz ist als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg vom 8. Juni 1995 (GBl. S. 417) verkündet worden.