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§ 44 NVAbstG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz - NVAbstG)
Amtliche Abkürzung
NVAbstG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11240010000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 23. Juni 1994

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Milde

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Schröder