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§ 28 NNatSchG - Pläne
(zu § 36 BNatSchG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)
Amtliche Abkürzung
NNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Für die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 36 BNatSchG gilt § 26 entsprechend.