Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 4 NLVO
Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) 
Landesrecht Niedersachsen

Anhangteil

Titel: Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) 
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NLVO
Gliederungs-Nr.: 20411
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 4 NLVO

(zu § 25)

Studiengänge, in denen ein Hochschulstudium, erforderlichenfalls mit Zusatzqualifikation, in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 qualifiziert:

      
Nr.FachrichtungEinstiegsamtHochschulstudiengängeErforderliche ZusatzqualifikationAbweichungen
(§ 25 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1)
1Gesundheits- und soziale Dienste1Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik/Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogikstaatliche Anerkennung bei einem Studium auf einem in § 1, 15 oder 19 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit genannten Gebiet 
      
2Gesundheits- und soziale Dienste 1Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Gesundheits- oder Pflegemanagement, Gesundheits- oder Pflegeökonomie, Gesundheits- oder Pflegepädagogik, hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes, ähnliche für die Aufgabenwahrnehmung geeignete Studiengänge  
      
3Gesundheits- und soziale Dienste1Weinbau für eine Tätigkeit als Weinkontrolleurin oder Weinkontrolleur  
      
4Gesundheits- und soziale Dienste2Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik/Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik; Psychologie, politische Wissenschaften, Theologie  
      
5Gesundheits- und soziale Dienste2Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, PharmazieApprobation, wenn diese zur Berufsausübung vorgeschrieben istbei Humanmedizin reicht ein Jahr berufliche Tätigkeit aus.
      
6Gesundheits- und soziale Dienste 2Chemie, Biologie; Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Gesundheits- oder Pflegemanagement, Gesundheits- oder Pflegeökonomie, Gesundheits- oder Pflegepädagogik, ähnliche für die Aufgabenwahrnehmung geeignete Studiengänge  
      
7Gesundheits- und soziale Dienste2LebensmittelchemieAbschluss als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerzwei Jahre berufliche Tätigkeit
      
8Agrar- und umweltbezogene Dienste2Studiengänge mit überwiegend landwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, Biologie zwei Jahre berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst
      
9Technische Dienste1 und 2Studiengänge mit überwiegend technischen Inhalten, insbesondere Studiengänge aus den Ingenieur-, Natur- und Geowissenschaften; Geoinformationswesen, Architektur, Facility Management  
      
10Technische Dienste1Nautik/SeefahrtBefähigungszeugnis nach der Seeleute-Befähigungsverordnung zum Kapitän NKein Jahr berufliche Tätigkeit, und zwar im Verwaltungsdienst des Bundes, eines Landes oder einer kommunalen Körperschaft
      
11Wissenschaftliche Dienste1 und 2alle für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Studiengänge  
      
12Allgemeine Dienste1Studiengänge mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, gesundheitswirtschaftlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Inhalten; Verwaltungsinformatik; Informatik; naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung; Archivwesen bei den Studiengängen "Allgemeine Verwaltung" und "Verwaltungsbetriebswirtschaft" an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen und bei dem Studiengang "Verwaltungsinformatik" an der Hochschule Hannover reichen sechs Monate berufliche Tätigkeit aus, wenn diese im öffentlichen Dienst abgeleistet wurde
      
13Allgemeine Dienste1Rechtswissenschaften mit dem Abschluss der ersten juristischen Prüfung  
      
14Allgemeine Dienste2Studiengänge mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten; Statistik; Informatik; naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung  
      
15Allgemeine Dienste2Geschichtswissenschaft, RechtswissenschaftenDoktorgrad auf der Grundlage einer Dissertation über ein geschichtliches Thema, Latinum und Kenntnisse der französischen Sprache sowie Fortbildung an einer archivwissenschaftlichen Einrichtung im Gesamtumfang von mindestens drei Monaten 
      
16Allgemeine Dienste2"Intelligence and Security Studies" an der Hochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Universität der Bundeswehr München