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§ 22 NKAG
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Landesrecht Niedersachsen

Fünfter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NKAG
Gliederungs-Nr.: 20310010000000
Normtyp: Gesetz

§ 22 NKAG

- aufgehoben -