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§ 11 NHZG - Unterstützung durch die Stiftung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG)
Amtliche Abkürzung
NHZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220030000000

1Die Hochschulen können sich bei der Durchführung der Zulassungs- und Anmeldeverfahren durch die Stiftung unterstützen lassen. 2Die Einzelheiten der Unterstützung sind zwischen der Hochschule und der Stiftung zu vereinbaren.