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Anlage 3 NBesG
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Landesrecht Niedersachsen

Anhangteil

Titel: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NBesG
Gliederungs-Nr.: 20441
Normtyp: Gesetz

Anlage 3 NBesG – Besoldungsordnung W

(zu § 5 Abs. 3)

 

Besoldungsgruppe W 1

Juniorprofessorin, Juniorprofessor

 

Besoldungsgruppe W 2

Dekanin, Dekan 1)

Professorin, Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen

Professorin, Professor an einer Fachhochschule 1)

Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1)

1)

Wenn nicht in der Besoldungsgruppe W 3.

 

Besoldungsgruppe W 3

Dekanin, Dekan 1)

Präsidentin, Präsident der ... 2)

Professorin, Professor an einer Fachhochschule 1)

Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1)

Vizepräsidentin, Vizepräsident der ... 2)

1)

Wenn nicht in der Besoldungsgruppe W 2.

2)

Zur Amtsbezeichnung gehört eine Ergänzung, die auf die Hochschule hinweist, der die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber angehört.