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§ 24 NatSchG LSA - Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten
(zu § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes)

Bibliographie

Titel
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA). 
Amtliche Abkürzung
NatSchG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
791.22

Die für die Entscheidungen nach § 34 Abs. 1 bis 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zuständige Behörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde der gleichen Verwaltungsstufe.