§ 6 NachwG
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Bundesrecht
§ 6 NachwG – Unabdingbarkeit
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Zu § 6: Der bisherige § 5 wurde § 6 durch G vom 20. 7. 2022 (BGBl I S. 1174).