§ 1 NAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Landesrecht Niedersachsen
Erster Teil – Rechtsstellung der Abgeordneten
§ 1 NAbgG – Erwerb und Verlust des Mandats
Erwerb und Verlust eines Mandats im Landtag richten sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes.