Gesetze

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§ 13 MiLoG
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Bundesrecht

Abschnitt 2 – Zivilrechtliche Durchsetzung

Titel: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MiLoG
Gliederungs-Nr.: 802-5
Normtyp: Gesetz

§ 13 MiLoG – Haftung des Auftraggebers

§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.