§ 17 MFG Hamburg
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Landesrecht Hamburg
DRITTER TEIL – Ausführungs- und Schlussbestimmungen
§ 17 MFG Hamburg – Förderung der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe
Für die Förderung der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe gelten die Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes entsprechend, soweit nicht Besonderheiten dieser Berufe entgegenstehen.