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Anlage 5 MessEV
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MessEV
Gliederungs-Nr.: 7141-8-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 5 MessEV – Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen

(zu § 11 Absatz 2)

  1. 1.

    Nr.: ....... (eindeutige Kennnummer des Messgeräts)

  2. 2.

    Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten

  3. 3.

    Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der nachfolgend genannte Hersteller oder Einführer:

  4. 4.

    Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Messgeräts zwecks Rückverfolgbarkeit, Angabe von Fotografie möglich):

  5. 5.

    Der Hersteller bestätigt, dass der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung das Mess- und Eichgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen einhält.

  6. 6.

    Angabe der einschlägigen Regeln, technischen Spezifikationen oder Feststellungen im Sinne des § 46 des Mess- und Eichgesetzes, die zugrunde gelegt wurden:

  7. 7.

    Angabe sonstiger technischer Regeln oder Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden:

  8. 8.

    Soweit beteiligt: Angabe der Konformitätsbewertungsstelle (Name, Kennnummer) und Angabe ihrer Mitwirkung und der von ihr ausgestellten Bescheinigungen.

  9. 9.

    Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von ...................

(Ort, Datum der Ausstellung)

(Name, Funktion, Unterschrift)