§ 5 MBG Schl.-H.
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften
§ 5 MBG Schl.-H. – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.Beschäftigte, die nach ihrem Arbeitsvertrag oder dem für sie anzuwendenden Tarifvertrag als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt werden,
- 2.Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.