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§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)
Amtliche Abkürzung
MarkenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
423-5-2

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

  1. 1.
    Marken,
  2. 2.
    geschäftliche Bezeichnungen,
  3. 3.
    geographische Herkunftsangaben.