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Anlage 8 LWO
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Bayern

Anhangteil

Titel: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-1-I
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 8 LWO – Anlage 8
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)

Zutreffendes bitte ankreuzen [X]
oder in Druckschrift ausfüllen
 
  
 Datum
  
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE AUFSTELLUNG DES STIMMKREISBEWERBERS/DER STIMMKREISBEWERBERIN
für die Wahl zum ________ Landtag
 
 
1.Niederschrift über die
 [_]Mitgliederversammlung
(Mitgliederversammlung zur Wahl eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Stimmkreis zum Landtag stimmberechtigten Mitglieder.)
 [_]besondere Vertreterversammlung
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 des Landeswahlgesetzes für die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin gewählt worden sind.)
 [_]allgemeine Vertreterversammlung
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 4 des Landeswahlgesetzes bestellte Versammlung.)
 zur Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin der
 Partei oder WählergruppeKurzbezeichnung
   
 für den Stimmkreis (Nr. und Name)
  
2.Das vertretungsberechtigte Organ der _____________________ (Partei oder Wählergruppe)
 hat am (1)__________ (Datum) durch ___________________ (Form der Einladung)
 [_]eine Mitgliederversammlung der Partei oder Wählergruppe im Stimmkreis
 [_]die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung
 [_]die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung
  DatumUhrzeit 
 auf den   
  Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort
 nach 
 zum Zweck der Aufstellung eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin einberufen.
  
3.Erschienen waren ____________ (Zahl) (2) stimmberechtigte Teilnehmer, deren Vor- und Familiennamen sowie Anschriften aus einer Anwesenheitsliste (3) hervorgehen, die dieser Niederschrift beigelegt wird.
  
  
 Die Versammlung wurde geleitet von 
  Vor- und Familienname
 Die Versammlung bestellte zum Schriftführer/zur Schriftführerin 
  Vor- und Familienname
   
4.Der Versammlungsleiter stellte fest,
4.1 [_]dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Stimmkreis
 [_]in der Zeit vom ____________ bis ____________
  [_]für die besondere Vertreterversammlung
  [_]für die allgemeine Vertreterversammlung
  gewählt worden sind,
4.2[_]dass die parteiinterne Ladungsfrist von ________
   
 [_]dass die gesetzliche Ladungsfrist nach Art. 26 Abs. 4 Satz 2 LWG(1)
 eingehalten worden ist; die letzte Zustellung der Einladung an die Versammlungsteilnehmer erfolgte am ___________ (Datum),
4.3[_]dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist,
 [_]dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Stimmrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird,
4.4 [_]dass nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe
 [_]dass nach den allgemeinen für Wahlen der Partei oder Wählergruppe geltenden Bestimmungen
 [_]dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss
  
 als Bewerber/Bewerberin gewählt ist, wer (4)__________
  
  
 [_]dass über das Verfahren für die Wahl eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin keine besonderen Regelungen bestehen; als Stimmkreisbewerber/Stimmkreisbewerberin somit gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält,
4.5 dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin auf dem Stimmzettel unbeobachtet den Namen des/der von ihm/ihr bevorzugten Bewerbers/Bewerberin zu vermerken hat,
4.6 dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war,
4.7 dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.
5.Als Bewerber wurden vorgeschlagen:
  Familiennamen. Vornamen, Anschriften
 1. 
 2. 
 3. 
 4. 
 Für die Wahl wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder/Jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin erhielt einen Stimmzettel. Die Wahlteilnehmer vermerkten den Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerbers/Bewerberin auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab.
 Nach Schluss der Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis festgestellt und verkündet.
 Es erhielten:
  Familiennamen. Vornamen, Anschriften
 1. Stimmen
 2. Stimmen
 3. Stimmen
 4. Stimmen
  StimmenthaltungenStimmen
  Ungültige Stimmen 
  zusammenStimmen
 Hiernach erhielten 
  Familienname, Vorname des/der erfolgreichen Bewerbers/Bewerberin 
 [_]_____________________ 
 [_]keiner der Vorgeschlagenen 
 die erforderliche Stimmenmehrheit. 
 In einer Stichwahl(5)wurde zwischen folgenden Bewerbern 
  Familienname und Vornamen der Bewerber 
 1.  
 2.  
 in der gleichen Weise wie beim 1. Wahlgang abgestimmt. 
 Dabei erhielten: 
  Familienname und Vornamen der Bewerber 
 1. Stimmen
 2. Stimmen
  StimmenthaltungenStimmen
  Ungültige Stimmen 
  zusammenStimmen
 Hiernach 
 [_]ist als Bewerber/Bewerberin gewählt __________
 [_]erhielt keiner der Vorgeschlagenen die erforderliche Stimmenmehrheit, da sich Stimmengleichheit ergab; es musste das Los entscheiden. Nach diesem Entscheid ist der Bewerber/die Bewerberin
  ______________________ (Familienname, Vorname) gewählt.
6.Einwendungen gegen das Wahlergebnis
 [_]wurden nicht erhoben.
 [_]wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ___________ bis Nr. ___________ beigefügt sind.
 Die Versammlung beauftragte den Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei weitere Teilnehmer (6) der Versammlung
  
  
 Vor- und Familiennamen von zwei Teilnehmern
 gegenüber dem Wahlkreisleiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 LWG beachtet worden sind.
  
 Der Leiter/Die Leiterin der VersammlungDer Schriftführer/Die Schriftführerin
   
   
   
 Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und UnterschriftVor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift
(1) Amtl. Anm.:
Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.
(2) Amtl. Anm.:
Mindestens 3 Teilnehmer.
(3) Amtl. Anm.:
Die Führung einer solchen Anwesenheitsliste wird empfohlen.
(4) Amtl. Anm.:
Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
(5) Amtl. Anm.:
Wenn nach dem Wahlverfahren vorgesehen.
(6) Amtl. Anm.:
Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden. Die von der Versammlung bestimmten Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.