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Anlage 11 LWO
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Bayern

Anhangteil

Titel: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-1-I
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 11 LWO – Anlage 11
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)

Zutreffendes bitte ankreuzen [X]
oder in Druckschrift ausfüllen
 
  
  
VERSICHERUNG AN EIDES STATT
zur Aufstellung der Wahlkreisliste
 
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen
 
Wir versichern gegenüber dem Wahlkreisleiter des Wahlkreises __________
an Eides statt,
 
1.dass die [_] Mitgliederversammlung[_] Vertreterversammlung
 der (Name der Partei oder Wählergruppe)Kurzbezeichnung
   
 im Wahlkreis 
   
 am (Datum)in (Ort)
   
  
 die Bewerber und ihre Reihenfolge auf der Wahlkreisliste der vorbezeichneten Partei oder Wählergruppe für den obengenannten Wahlkreis zur Wahl zum ___________ Landtag in geheimer Abstimmung festgelegt hat,
2.dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war,
3.dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
  
  
 Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer (1)
Datum 
  
  
Der Leiter/Die Leiterin der Versammlung (1) 
  
  
Name des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift 
 Name der Unterzeichner in Druckschrift und Unterschrift
(1) Amtl. Anm.:
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.