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§ 38 LwAnpG
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Bundesrecht

3. Abschnitt – Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel

Titel: Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LwAnpG
Gliederungs-Nr.: VI-1
Normtyp: Gesetz

§ 38 LwAnpG – Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen

Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.