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§ 314 LVwG - Vollstreckung gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger

Bibliographie

Titel
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG)
Amtliche Abkürzung
LVwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
20-1

Ist eine Sicherungshypothek im Vollstreckungswege eingetragen, so ist bei Veräußerung des belasteten Grundstücks die Vollstreckung in das Grundstück gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger zulässig. § 264 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden.