Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 24 LVG - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Landesverwaltungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
LVG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2000

Die besonderen Verwaltungsbehörden sind zuständig für alle Aufgaben, die ihnen durch Gesetz, Rechtsverordnung oder eine Anordnung nach § 4 Abs. 4 zugewiesen sind.