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§ 2 LVG - Dienst- und Fachaufsicht

Bibliographie

Titel
Landesverwaltungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
LVG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2000

Die staatlichen Verwaltungsbehörden unterliegen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.