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§ 1 LVerfGG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG) 
Amtliche Abkürzung
LVerfGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1104.1

(1) Das Landesverfassungsgericht ist ein den anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.

(2) Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.