Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 144 LVerf

Bibliographie

Titel
Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Redaktionelle Abkürzung
LVerf,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
100-a-1

Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht auf eine selbständige Gemeindeverfassung und innerhalb der Schranken der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.