§ 36 LSÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Abschnitt V – Reisebeschränkungen, Schlussvorschriften
§ 36 LSÜG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.