§ 34 LSÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Abschnitt V – Reisebeschränkungen, Schlussvorschriften
§ 34 LSÜG – Ordnungswidrigkeiten
Die Vorschriften des § 44 des Landesdatenschutzgesetzes finden entsprechende Anwendung für den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich.