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§ 36 LSÜG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
Amtliche Abkürzung
LSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
12-3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung "Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes - Sicherheitsrichtlinien/SiR - Rheinland-Pfalz" vom 24. August 1995 (MinBl. S. 396; 1998 S. 558) außer Kraft.