Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über Seilbahnen im Freistaat Sachsen (Landesseilbahngesetz - LSeilbG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über Seilbahnen im Freistaat Sachsen (Landesseilbahngesetz - LSeilbG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: LSeilbG
Gliederungs-Nr.: 473-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Seilbahnen im Freistaat Sachsen
(Landesseilbahngesetz - LSeilbG)

Vom 12. März 1998 (SächsGVBl. S. 97, 102) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
In-Verkehr-Bringen von Sicherheitsbauteilen2a
In-Verkehr-Bringen von Teilsystemen2b
Innovative Bauteile2c
Schutzmaßnahmen für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme2d
Benannte Stellen2e
Allgemeine Anforderungen und Pflichten3
  
Zweiter Teil 
Seilbahnen 
  
Genehmigung4
Anhörung5
Widerruf der Genehmigung6
Planfeststellung7
Veränderungssperre8
Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Infrastruktur9
Betriebsleiter10
Eröffnung des Betriebes11
Versicherungspflicht12
Untersuchungspflicht, Auskunft und Nachschau13
Instandhaltung, Wartung, Betriebskontrolle13a
Dokumentation13b
  
Dritter Teil 
(weggefallen) 
  
 14
(weggefallen)15
(weggefallen)16
  
Vierter Teil 
Sonstige Bestimmungen 
  
Aufsicht17
Zuständige Behörde18
Rechtsverordnungen19
Ordnungswidrigkeiten20
Übergangsregelung21
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse bei Eisenbahnen und Seilbahnen im Freistaat Sachsen vom 12. März 1998 (SächsGVBl. S. 102)