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§ 6 LplG - Arten

Bibliographie

Titel
Landesplanungsgesetz (LplG)
Amtliche Abkürzung
LplG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
230

(1) Landesweite Raumordnungspläne im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 1 ROG sind

  1. 1.

    der Landesentwicklungsplan,

  2. 2.

    fachliche Entwicklungspläne.

(2) Fachliche Entwicklungspläne können für einen Fachbereich oder mehrere Fachbereiche aufgestellt werden.