Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 5 LPlG
Landesplanungsgesetz (LPlG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Teil 2 – Durchführung der Raumordnung → Abschnitt 1 – Raumordnungspläne

Titel: Landesplanungsgesetz (LPlG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LPlG
Gliederungs-Nr.: 230-1
Normtyp: Gesetz

§ 5 LPlG – Ziele der Landesplanung

Die Ziele der Landesplanung, die räumlich und sachlich zur Verwirklichung der Grundsätze des § 2 Abs. 2 ROG erforderlich sind, werden im Landesentwicklungsprogramm und in den regionalen Raumordnungsplänen festgesetzt und begründet. In Raumordnungsplänen sind Ziele als solche zu kennzeichnen.