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§ 19 LPlanG LSA - Bereitstellung von Daten

Bibliographie

Titel
Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA).
Amtliche Abkürzung
LPlanG LSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
230.11

(1) Die Daten des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems werden in definierten Standards mit den Geodatendiensten des Landes über das Geodatenportal und das Geodatennetzwerk des Landes bereitgestellt.

(2) Jedermann kann Daten aus dem Amtlichen Raumordnungs-Informationssystem zweckbezogen erhalten und Einsicht nehmen, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die Daten werden durch die für die Führung des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems zuständige Landesplanungsbehörde bereitgestellt. Eine Vervielfältigung und Verbreitung ist nur mit Erlaubnis der für die Führung des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems zuständigen Landesplanungsbehörde gestattet. Einer Erlaubnis bedarf es nicht bei eigener, nicht gewerblicher Nutzung.