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§ 94 LPersVG - Stufenvertretung

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 
Amtliche Abkürzung
LPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2035-1

Die Beschäftigten der Polizeibehörden sowie die Polizeibeamtinnen und -beamten des für die Polizei zuständigen Ministeriums bilden bei dem für die Polizei zuständigen Ministerium einen eigenen Hauptpersonalrat.