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Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LÖG NRW
Gliederungs-Nr.: 7113
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW)

7113

Vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmung3
Ladenöffnungszeit4
Verkauf an Sonn- und Feiertagen5
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage6
Apotheken7
Tankstellen8
Verkaufsstellen auf Flughäfen und auf Personenbahnhöfen9
Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen10
Aufsicht und Auskunft11
Bußgeldvorschriften12
Inkrafttreten; Übergangsregelung13