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Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LMIDV
Gliederungs-Nr.: 2125-44-19
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
(Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)

Vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) (1)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 3. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 209)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen2
Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen3
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben4
Erweiterte Nährwertkennzeichnung4a
Herkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch4b
Verkehrs- und Abgabeverbote5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten6
Übergangsvorschrift7
  
  
Abbildung des Nutri-Score-KennzeichensAnlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)